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Ballonrate, Fungibilität, Restwert...

Manche Begriffe aus der Welt des Leasings sind erklärungsbedürftig oder wissen Sie auf Anhieb, was eine Ballonrate ist? Nachfolgend finden Sie Erläuterungen zu den wichtigsten Begrifflichkeiten rund um das Thema Leasing und Mietkauf. Klicken Sie einfach auf einen der Begriffe, um die Erklärung zu erhalten. Sollten Sie zusätzlich noch Fragen haben, können Sie sich gerne direkt an uns wenden.

A

Investitionsgüter des Anlagevermögens unterliegen einer technischen, wirtschaftlichen und zeitlich bedingten Abnutzung. Sie können somit nur für eine bestimmte Dauer genutzt werden. Die in den amtlichen AfA-Tabellen (Absetzung für Abnutzung) angegebene Nutzungsdauer dient als Anhaltspunkt für die Beurteilung der Angemessenheit der steuerlichen Absetzung für Abnutzung. Sie orient sich an der tatsächlichen Nutzungsdauer eines unter üblichen Bedingungen arbeitenden Betriebes. Eine kürzere Nutzungsdauer kann bei besonders intensiver Nutzung eines Wirtschaftsgutes, z. B. durch Mehrschichtbetrieb, glaubhaft gemacht werden. Diese betriebsindividuell festgestellte Nutzungsdauer bildet den Rahmen für die möglichen Laufzeiten eines Leasing-Vertrages (40-90-Prozent-Regel).

Bei einem Teilamortisationsvertrag decken die vom Leasingnehmer während der vertraglichen Grundlaufzeit getätigten Zahlungen (Leasingraten) nur einen Teil der Anschaffungskosten. Für den nicht amortisierten Teil des Anschaffungswertes (Restwert) wird als Vertragsbestandteil für den Leasinggeber ein "Andienungsrecht" vereinbart. Das bedeutet, dass der Leasinggeber das Objekt nach Ablauf des Leasingvertrages zu einem vorher im Leasingvertrag vereinbarten Preis an den Leasingnehmer verkaufen kann. Anders als bei einer Kaufoption hat der Leasingnehmer kein Anrecht auf den Kauf des Objekts.

Bei Ablauf von Leasingverträgen ist ein Abschluss von Verlängerungsleasingverträgen bzw. Anschlussverträgen möglich. Wertmäßige Basis für den Anschlussvertrag ist bei Teilamortisationsverträgen mindestens der noch nicht amortisierte Restwert und bei Vollamortisationsverträgen der Restbuchwert oder niedrigere gemeine Wert (Marktwert). 

Für den Verlängerungszeitraum gilt die Rest-AfA-Zeit als Orientierung. Ist ein Anschlussleasingvertrag aufgrund der verbleibenden AfA-Zeit nicht möglich, so kann auch ein Anschlussmietkaufvertrag geschlossen werden. Da ein deutlich geringerer Betrag weiter finanziert wird, fallen die monatlichen Raten ebenfalls deutlich geringer aus. 

Leasinggesellschaften verfügen über umfassende Objektkompetenz und Marktexpertise. Sie wissen um die spezifischen Eigenschaften und Einsatzbedingungen des Investitionsgutes, kennen dessen Lebenszyklus sowie die entsprechenden Verwertungsmöglichkeiten nach Ablauf des Leasingvertrages genau und können den Wertverlauf antizipieren. So können Leasingnehmer optimal über die Nutzung des Investitionsgutes während des gesamten Lebenszyklus beraten werden.

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D

In Verbindung mit einem Leasingobjekt bedeutet Fungibilität die Dritt- oder Wiederverwertbarkeit des Investitionsgutes. Ein Leasingobjekt ist dann nicht fungibel, wenn es nur bei einem bestimmten Anwender wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden kann. Der Leasinggeber ist nur dann wirtschaftlicher Eigentümer eines Objekts, wenn es sich um ein fungibles Wirtschaftsgut handelt.

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